Erleben Sie das Stadionbei einer Führung
Aktuelle Hinweise
Im Olympiastadion Berlin und Olympiapark Berlin finden jährlich eine Vielzahl an Veranstaltungen statt, weshalb es zu Einschränkungen und Sperrungen einzelner Bereiche oder des gesamten Geländes kommen kann. Aufgrund der kurzfristigen Terminierungen einiger Veranstaltungen können wir Ihnen nur einen Überblick über die nächsten zwei bis drei Monate geben. Bitte beachten Sie auch noch kurzfristige Änderungen. Wir bitten Sie daher, sich kurz vor Ihrem Besuch über mögliche Einschränkungen zu informieren. Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Generell ist zu beachten, dass an Spiel-/Veranstaltungstagen das Stadion für Besichtigungen und Führungen geschlossen ist. Aus Sicherheitsgründen und/oder in Vorbereitung einer Veranstaltung können bestimmte Bereiche (z.B. Spielerbereiche) oder das komplette Stadion gesperrt werden und sind in diesen Fällen nicht zu besichtigen.
Nach Spieltagen von Hertha BSC öffnet das Stadion gegen 13 Uhr.
Die Öffnungszeiten des Glockenturms sind witterungsabhängig.
Teilnahme - & Haftungsbedingungen
§ 1 Die Teilnahme- und Haftungsbedingungen für Besichtigungen und Führungen sind seit 02.08.2004 in Kraft. In Ergänzung zu diesen Teilnahme- und Haftungsbedingungen gelten die Allgemeinen Hausordnungen für das Olympiastadion Berlin und den Olympiapark Berlin.
§ 2 Eintrittskarten berechtigen zur einmaligen Teilnahme an der laut Kartenaufdruck ausgewiesenen Veranstaltungskategorie. Umtausch und Rückgabe der Eintrittskarten sind ausgeschlossen. Der Kaufpreis wird nur bei ausgefallenen Veranstaltungen erstattet.
§ 3 Der Anspruch auf die Teilnahme an einer Führung erlischt, wenn sich der Teilnehmer nicht 5 Minuten vor dem angegebenen Besichtigungstermin am Treffpunkt einfindet.
§ 4 Das Recht, den Einlass zu verweigern oder die Veranstaltung abzubrechen, bleibt dem Veranstalter im Falle des Vorliegens eines wichtigen Grundes (insbesondere bei höherer Gewalt und unvorhersehbaren Ereignissen) vorbehalten. Macht der Veranstalter von seinem Recht Gebrauch, so werden die Kaufpreise der Eintrittskarten erstattet.
§ 5 Die Teilnahme geschieht auf eigene Gefahr, Eltern haften für ihre Kinder. Kinder unter 14 Jahren müssen von einem Erwachsenen begleitet werden.
§ 6 Eine Haftung seitens des Veranstalters sowie der Eigentümer für Schäden, die sich aus der Teilnahme an Führungen ergeben könnten, wird grundsätzlich ausgeschlossen, es sei denn, dass diesen grob fahrlässiges Handeln nachzuweisen ist.
§ 7 Den Anweisungen des Führungspersonals und Sicherheitsdienstes im Stadion, Absperrungen und Warnhinweisen ist unbedingt Folge zu leisten. Unangepasstes Verhalten kann den Ausschluss vom Besichtigungsprogramm bzw. einen Stadionverweis zur Folge haben.
§ 8 Das Mitbringen von Glasbehältern, Dosen, pyrotechnischen Gegenständen, Fackeln sowie Waffen ist generell untersagt. Bei Nichtbeachtung erfolgt Verweis vom Gelände.
§ 9 Es ist untersagt, das Stadion im angetrunkenen Zustand zu betreten.
§ 10 Das Betreten des Stadions mit Tieren ist nicht gestattet.
§ 11 Für das Ausleihen eines Multimedia-/Audio-Guide-Gerätes muss ein Pfand in Form eines gültigen Ausweisdokumentes (mit Lichtbild) hinterlegt werden. Bei Beschädigung oder Verlust des Gerätes wird ein Betrag in Höhe von 600 Euro erhoben.
§ 12 Stornierungs-/Ausfallgebühren für Individualgruppentermine: Die Stornierung eines vom Kunden bestätigten Individualgruppentermins muss in Textform an die Runze & Casper Werbeagentur GmbH erfolgen. Hierbei werden folgende Storno-/Ausfallgebühren fällig:
– bis 7 Tage vor Termin: 30 % des Rechnungsbetrages;
– ab 6 Tagen bis 3 Tage vor Termin: 50 % des Rechnungsbetrages;
– bei späterer Stornierung werden 100 % des Rechnungsbetrages zur Zahlung fällig.Teilnahme - & Haftungsbedingungen für Reiseveranstalter
§ 1 Die Teilnahme- und Haftungsbedingungen für Besichtigungen und Führungen sind seit 02.08.2004 in Kraft. In Ergänzung zu diesen Teilnahme- und Haftungsbedingungen gelten die Allgemeinen Hausordnungen für das Olympiastadion Berlin und den Olympiapark Berlin.
§ 2 Eintrittskarten berechtigen zur einmaligen Teilnahme an der laut Kartenaufdruck ausgewiesenen Veranstaltungskategorie. Umtausch und Rückgabe der Eintrittskarten sind ausgeschlossen. Der Kaufpreis wird nur bei ausgefallenen Veranstaltungen erstattet.
§ 3 Der Anspruch auf die Teilnahme an einer Führung erlischt, wenn sich der Teilnehmer nicht 5 Minuten vor dem angegebenen Besichtigungstermin am Treffpunkt einfindet.
§ 4 Das Recht, den Einlass zu verweigern oder die Veranstaltung abzubrechen, bleibt dem Veranstalter im Falle des Vorliegens eines wichtigen Grundes (insbesondere bei höherer Gewalt und unvorhersehbaren Ereignissen) vorbehalten. Macht der Veranstalter von seinem Recht Gebrauch, so werden die Kaufpreise der Eintrittskarten erstattet.
§ 5 Die Teilnahme geschieht auf eigene Gefahr, Eltern haften für ihre Kinder. Kinder unter 14 Jahren müssen von einem Erwachsenen begleitet werden.
§ 6 Eine Haftung seitens des Veranstalters sowie der Eigentümer für Schäden, die sich aus der Teilnahme an Führungen ergeben könnten, wird grundsätzlich ausgeschlossen, es sei denn, dass diesen grob fahrlässiges Handeln nachzuweisen ist.
§ 7 Den Anweisungen des Führungspersonals und Sicherheitsdienstes im Stadion, Absperrungen und Warnhinweisen ist unbedingt Folge zu leisten. Unangepasstes Verhalten kann den Ausschluss vom Besichtigungsprogramm bzw. einen Stadionverweis zur Folge haben.
§ 8 Das Mitbringen von Glasbehältern, Dosen, pyrotechnischen Gegenständen, Fackeln sowie Waffen ist generell untersagt. Bei Nichtbeachtung erfolgt Verweis vom Gelände.
§ 9 Es ist untersagt, das Stadion im angetrunkenen Zustand zu betreten.
§ 10 Das Betreten des Stadions mit Tieren ist nicht gestattet.
§ 11 Für das Ausleihen eines Multimedia-/Audio-Guide-Gerätes muss ein Pfand in Form eines gültigen Ausweisdokumentes (mit Lichtbild) hinterlegt werden. Bei Beschädigung oder Verlust des Gerätes wird ein Betrag in Höhe von 600 Euro erhoben.
§ 12 Abrechnungsbedingungen für das Voucher-System: Gemäß der jeweils an der Kasse eingelösten Voucher werden die Eintrittspreise je Kategorie einzeln oder monatsweise in Rechnung gestellt. Die Rechnungsbeträge sind innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungserhalt zur Zahlung fällig. Bei Fristüberschreitung/Mahnung werden Mahngebühren von 7,50 Euro pro Mahnstufe fällig. Bei ausstehenden Rechnungen ruht das Geschäftsverhältnis, bereits übersandte Voucher können dabei nicht mehr eingelöst werden und verlieren ihre Gültigkeit.
§ 13 Stornierungs-/Ausfallgebühren für Individualgruppentermine: Die Stornierung eines vom Kunden bestätigten Individualgruppentermins muss in Textform an die Runze & Casper Werbeagentur GmbH erfolgen. Hierbei werden folgende Storno-/Ausfallgebühren fällig:
– bis 72 h vor Termin ist eine kostenlose Stornierung möglich;
– bei späterer Stornierung werden 50 % des Rechnungsbetrages zur Zahlung fällig.Kontakt & Anfragen
Liebe Besucherinnen, liebe Besucher,
Vielen Dank für Ihr Interesse am Olympiastadion Berlin.
Gerne können Sie Ihre Besuchsanfragen und Wünsche direkt über dieses Kontaktformular an das Team des Besucherprogramms senden. Die hier eingegebenen Daten werden direkt an den Veranstalter Runze & Casper Werbeagentur GmbH, Linienstraße 214, 10119 Berlin, weitergeleitet, der die Besuchsveranstaltungen plant und im eigenen Namen durchführt, und Ihnen ein individuelles Angebot erstellen wird.Bitte beachten Sie, dass im Olympiastadion Berlin und Olympiapark Berlin jährlich eine Vielzahl an Veranstaltungen stattfinden, weshalb es zu Einschränkungen und Sperrungen einzelner Bereiche oder des gesamten Geländes kommen kann.
Vielen Dank.
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