Folgende Gegenstände dürfen auf das Gelände:
– Gehhilfen
– Sitzkissen
Nicht gestattet sind folgende Gegenstände:
– Plastikflaschen jedweder Art und Größe
– Tetrapaks über 0,25 Liter Fassungsvermögen
– Profikameras und -ausrüstung, Spiegelreflexkameras und Kameras mit abnehmbaren Zoomobjektiven
– Stative
– Videokameras/Tonrekorder
– Klapp- und Campingstühle, Hocker
– Glas und Dosen
– Picknickkörbe, Kühlboxen, sperrige Gegenstände
– Kinderwagen
– Tiere
– Waffen aller Art
– Feuerwerkskörper
– Haarspray, Sprühfarben
Jugendschutz:
Bitte beachten Sie, dass Kindern unter 6 Jahren kein Zutritt zum Veranstaltungsgelände gewährt wird, auch nicht in Begleitung einer personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person. Jugendliche unter 16 Jahren dürfen nur in Begleitung einer personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person am Konzert teilnehmen. Hierfür ist die Erziehungsbeauftragung (gemäß §1 Abs.1 Nr. 4 Jugendschutzgesetz) vollständig auszufüllen und beim Konzert bei sich zu tragen.
Es gilt die aktuelle Hausordnung der Olympiastadion Berlin GmbH.